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Eltern-ABC: Leitfaden für Eltern


Reguläre Unterrichtszeiten
Die Kinder betreten um 8.00 Uhr mit dem ersten Klingeln die Schule. Bitte begleiten Sie als Eltern ihre Kinder nicht zum Klassenraum, sondern verabschieden Sie sich am Schultor.Um 8.05 Uhr beginnt der Unterricht. Für die 1. und 2. Schuljahre endet der Unterricht um 12.10 Uhr. Die 3. und 4. Schuljahre haben um 13.10 Uhr Unterrichtsschluss. Alle Ganztagskinder beenden um 16.00 Uhr ihren Schultag.

Zugang in das Schulgebäude
Zum Schutz Ihrer Kinder halten wir das Schulgebäude während der Unterrichtszeit geschlossen. Bitte klingeln Sie und melden sich im Sekretariat an. Hier können Sie auch Dinge abgeben, die Ihre Kinder vergessen haben. Bitte gehen Sie nicht ohne Anweisung in die Klassenräume oder in das Lehrerzimmer, auch wenn die Schultür einmal offen steht. Dies gilt auch für die Nachmittagszeit!

Krankmeldungen
Ist Ihr Kind erkrankt, sind Sie verpflichtet, die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Ab 7.00 Uhr ist das Sekretariat in der Regel besetzt. Der Anrufbeantworter läuft aber zu jeder Zeit und wird regelmäßig abgehört. Sie können auch eine E-Mail senden. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, sobald es die Schule wieder besucht. Bei einer Erkrankung, die länger als drei Tage dauert, benötigen wir diese Entschuldigung ab dem dritten Tag in der Schule.

Beurlaubungen
Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund genehmigt werden. Absehbare Termine, z. B. Arztbesuche oder Familienangelegenheiten während der regulären Schulzeit müssen vorher schriftlich beantragt werden. Beurlaubungen von einzelnen Unterrichtsstunden oder bis zu drei Schultagen gewährt die Klassenlehrerin. Für längere Beurlaubungen ist die Schulleitung zuständig. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Wenn Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können, müssen die Eltern eine kurze schriftliche Entschuldigung mitgeben. Die Schulleitung entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, ob das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt.

Schulweg der Kinder
Zur Stärkung der Selbstständigkeit Ihrer Kinder sollten Sie die Kinder möglichst nicht mit dem privaten PKW bringen oder abholen. Die Gemeinschaft in den Schulbussen oder der gemeinsame Fußweg in Rheinböllen stärkt die Kinder. Zudem ist die Parksituation an der Grundschule extrem ungünstig, da die Schule über keinen eigenen Parkplatz verfügt und fast alle Mitglieder des Lehrerkollegiums von außerhalb kommen. Sollten Sie dennoch Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, achten Sie bitte darauf, dass Sie weder die Bushaltestelle noch freie Parkplätze z. B. im Henkersbitz blockieren. Lassen Sie Ihre Kinder an den extra ausgewiesenen Parkplätzen in der Straße Hinterster Graben ein- und aussteigen. Die Kinder können das Schulgelände durch den Eingang Hinterster Graben an der Mensa betreten. Nur die Buskinder betreten das Schulgelände durch das Haupttor, alle anderen Kinder kommen über die Eingänge am Henkersbitz oder im Hinterster Graben.
 
Weitere wichtige Schulinformationen finden Sie jeweils im aktuellen Schülerbuch Ihres Kindes ab Seite 8 -12.